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.swiss – Schweizer Domains jetzt auch für natürliche Personen

Philipp Zeder

Philipp Zeder in Neuigkeiten

Veröffentlicht am 24. Apr. 2024

2Kommentare

Inhaltsverzeichnis

  • Wer kann neu .swiss-Domains beantragen?
  • Wie funktioniert die Vergabe von .swiss-Domainnamen?
  • Ab wann kann ich als Privatperson eine .swiss-Domain registrieren?

Seit Anfang 2016 kannst du Domains mit der Endung .swiss registrieren. Bislang allerdings nur, falls du einen passenden Handelsregistereintrag hast. Das ändert sich ab dem 24.04.2024. Neu können auch Privatpersonen Domainnamen mit der vom BAKOM verwalteten Endung registrieren. Allerdings steht .swiss nicht automatisch allen Privatpersonen zur Verfügung. Hier erfährst du, was die Voraussetzungen sind.

Titelbild

Wer kann neu .swiss-Domains beantragen?

.swiss soll auch weiterhin ganz im Zeichen von Swissness stehen. Darum können neu zwar auch Privatpersonen .swiss-Domains beantragen, müssen aber weiterhin einen Bezug zur Schweiz nachweisen können. Das geschieht bei natürlichen Personen über die Angabe der AHV-Nummer.

Falls du als Privatperson einen .swiss-Domainnamen registrieren möchtest, muss dieser eine der folgenden Bezeichnungen enthalten:

  • Deinen eigenen offiziellen Nachnamen oder
  • einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen, Vornamen oder Allianznamen oder
  • den gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft oder
  • den Namen, den du im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben hast oder
  • deinen Künstlernamen, unter dem du Bekanntheit erlangt hast oder
  • eine Bezeichnung, auf welche du einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht hast (z. B. eine eingetragene Marke).

Einen dieser zwingenden Bestandteile kannst du mit frei wählbaren Bezeichnungen kombinieren.

Hast du die Schweizer Staatsbürgerschaft und wohnst im Ausland, darfst du deine neue .swiss-Domain nur für private-, wohltätige- oder Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten aus dem Ausland.

Bitte beachte: Hast du einen Nachnamen mit generischem Charakter (z. B. Barbieri, Marchand, Metzger), wird dir die passende .swiss-Domain nur zugeteilt, wenn du sie durch eine weitere Bezeichnung ergänzt. Das kann beispielsweise einer deiner Vornamen, eine Fantasiebezeichnung oder die Angabe eines Hobbys sein.

Wie funktioniert die Vergabe von .swiss-Domainnamen?

.swiss-Domains werden nicht sofort für dich registriert. Dein Registrierungsgesuch wird zuerst vom BAKOM geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, wird dein Gesuch 20 Tage lang öffentlich auf der Website der Registrierstelle nic.swiss publiziert. Damit haben andere Interessenten die Möglichkeit, ebenfalls ein entsprechendes Gesuch einreichen. Werden mehrere Gesuche für den gleichen Domainnamen gestellt, ist der Vorgang etwas komplex und verschiedene Faktoren können für unterschiedliche Entscheide sorgen: Wie wird vorgegangen, wenn mehrere Gesuche für denselben Domain-Namen eingereicht werden?

Bitte beachte: Je nach Ausgang kann es bei der Zuteilung auch zu einem Losentscheid oder einer Versteigerung kommen.

Ab wann kann ich als Privatperson eine .swiss-Domain registrieren?

Als natürliche Person kannst du dein Registrierungsgesuch ab dem 24.04.2024, 14.00 Uhr einreichen. Bei uns erhältst du deine .swiss-Domain für CHF 119.90 pro Jahr. Prüfen, ob deine Wunschdomain noch zu haben ist, kannst du direkt auf unserer Domain-Seite. Dort kannst du die gewünschte Domain dann auch direkt beantragen. Die nötigen Angaben für eine .swiss-Registration hinterlegst du einfach im Verlaufe des Bestellprozesses.

Übrigens ⏱️

Falls du bereits ein Registrierungsgesuch mit den identischen Angaben über einen anderen Registrar gestellt hast, behält sich die Registerbetreiberin vor, dasjenige Gesuch zu akzeptieren, welches als letztes über das Registrierungssystem eingegangen ist. Natürlich vorausgesetzt, das Gesuch erfüllt die Zuteilungskriterien. 😉

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2 Kommentare

Stefan
Stefan
8. Mai 2024

Lustig die Schweizer. Man muss also betteln um eine .swiss Domain zu bekommen. Lustig. Dann lieber direkt eine .com und professionell im Web auftreten.

Mario
Mario
6. Juli 2024

@Stefan, habe ich auch gedacht. Zuerst das «Zückerli» à la hey, du kannst nun eine .swiss-Domain erwerben, jedoch an x-Vorgaben gebunden. Echt schade…

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