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Transparenzbericht 2017

Philipp Zeder

Philipp Zeder in Über cyon

Veröffentlicht am 11. Jan. 2018

5Kommentare

Inhaltsverzeichnis

  • Auskunftsersuchen von Behörden
  • Anfragen zu unzulässigen Inhalten
  • Fazit

2016 haben wir unseren ersten Transparenzbericht veröffentlicht und damit über an uns gestellte, rechtliche Anfragen informiert. Mit dem heutigen Bericht informieren wir Sie über Anfragen, die wir 2017 erhalten haben.

Transparenzbericht Ausgabe 2017

Während Transparenzberichte bei US-Internet-Unternehmen wie Google, Facebook oder Twitter seit längerem zum Standard gehören, sind Berichte dieser Art unter Schweizer Fernmelde- und Internet-Unternehmen noch nicht verbreitet. Zurzeit sind uns mit Tresorit und Threema zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bekannt, die aktuelle Zahlen veröffentlicht haben. Mit unserem eigenen Transparenzbericht möchten wir Ihnen zeigen, wieviele Anfragen rechtlicher Natur wir erhalten haben und wie wir damit umgegangen sind.

Auskunftsersuchen von Behörden

Im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 haben wir 13 Auskunftsersuchen von Behörden erhalten. Dabei handelte sich um Anfragen der folgenden Instanzen:

BehördeArt der AnfrageAnzahl erhaltener AnfragenAnfragen, bei denen Daten geliefert wurden
Staatsanwaltschaft, Polizei
Editionsverfügung
(Art. 263/265 StPO)
10
10
EJPD, ÜPF
Rückwirkende Verkehrsdaten, Überwachung des Fernmeldeverkehrs
(Art. 24b Bst. b VÜPF)
3
0

Bei Anfragen durch den Dienst ÜPF haben wir nach rechtlicher Prüfung keine Daten geliefert. Bis zum Inkrafttreten des revidierten BÜPF am 1. März 2018 ist cyon diesem nicht unterstellt, weshalb wir lediglich verpflichtet sind, Daten im Zusammenhang mit einer Editionsverfügung der zuständigen Staatsanwaltschaft herauszugeben.

Anfragen zu unzulässigen Inhalten

Anfragen zu unzulässigen Inhalten stammen in der Regel von Privatpersonen und Unternehmen und werden von uns nach dem Code of Conduct Hosting der simsa – Swiss Internet Industry Association behandelt. Wir haben im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 13 Anfragen zu unzulässigen Inhalten erhalten:

Anfragesteller

AnfragestellerAnzahl Anfragen
Privatperson
5
Unternehmen
8

Land des Anfragestellers

LandAnzahl Anfragen
Schweiz
7
Deutschland
1
USA
2
Grossbritannien
1
Italien
1
Kosovo
1

Grund der Anfrage

RechtsgebietAnzahl Anfragen
Urheberrecht
3
Markenrecht
2
Persönlichkeitsrecht
3
Spam
2
Phishing
2
Unlauterer Wettbewerb
1

Verfahren nach Code of Conduct

VerfahrenAnzahl Anfragen
Notice-and-Notice
9
Notice-and-Takedown
4

Fazit

Im Vergleich zu 2016 haben Auskunftsersuchen von Behörden deutlich zugenommen. Wir erwarten, dass dieser Trend auch 2018 anhalten wird. Zum einen wird immer mehr Kommunikation online abgewickelt, zum anderen werden Behörden versierter im Umgang mit digitaler Kommunikation. Anfragen, die wir nach dem Code of Conduct Hosting behandeln, sind praktisch konstant geblieben.

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5 Kommentare

Jorge
Jorge
8. März 2018

Lieber Philipp,
mit dem Text «Bei Anfragen durch den Dienst ÜPF haben wir nach rechtlicher Prüfung keine Daten geliefert. Bis zum Inkrafttreten des revidierten BÜPF am 1. März 2018 ist cyon diesem nicht unterstellt, ..» unterstreicht ihr wieder einmal, dass es das BÜPF brauchte. Oder seit ihr etwa Stolz darauf, wenn Daten über eure Server laufen welche letztendlich «negative Einwirkungen» auf die Gesellschaft in der CH haben? Ja, ja, in der CH passiert eh nie etwas. Ausser es ist dann plötzlich dein bester Kumpel … Die Vorratsdatenspeicherung wird in vielen Fällen wohl nicht helfen, aber wenn Sie nur in einem grösseren Fall hilft, dann sind ausser den Medien alle froh. Aber man kann natürlich auch anderer Meinung sein, kein Problem. Beste Grüsse

jana°
jana°
30. Jan. 2018

danke für den bericht. transparenz ist immer gut.

Joel
Joel
11. Jan. 2018

Bei der Edition nach 263 ff StPO geht’s um Gegenstände und Vermögenswerte. Datensätze sind keine Gegenstände und wohl seltenst Vermögenswerte. Was wird da also herausgegeben bzw. was wird eingefordert?

Martin Steiger
Martin Steiger
24. März 2018

@Joel:

Mit Editionsverfügungen können auch Daten beschafft werden.

Philipp Zeder
Philipp Zeder
CYON
12. Jan. 2018

Hi Joel, merci für die Frage. In den meisten Fällen werden Kontaktdaten und Informationen zur Bestellung eingefordert, die als Beweismittel dienen. In seltenen Fällen wird auch die Beschlagnahme eines kompletten E-Mail-Kontos angeordnet.

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